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Gewerbezentralregister

Beschreibung

Beantragung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister (z.B. für die Anmeldung verschiedener Gewerbe) im Bürgerbüro oder beim Fachbereich 1.

Falls Sie die Beantragung für eine andere Behörde vornehmen, wird der Auszug an die jeweilige Behörde direkt übersandt. Bitte teilen Sie uns in diesem Fall die genaue Anschrift der Behörde bei der Beantragung mit.

Der Antragsteller bzw. sein gesetzlicher Vertreter können sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevöllmächtigten (z.B. Rechtsanwalt, Ehegatte) vertreten lassen.

Die Auskunft wird grundsätzlich an die Meldeanschrift des Antragstellers übersandt. Nur für bestimmte Zwecke kann die direkte Übersendung an eine Behörde beantrag werden.  

EUR 13,00 je Auskunft

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen