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Abgeschlossenheitsbescheinigung

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Beschreibung

Zur Bildung von Sondereigentum innerhalb eines Gebäudes wird eine Bescheinigung benötigt, aus der hervorgeht, dass die einzelnen Sondereigentume (Wohnungen, sonstige nicht zu Wohnzwecken dienende Räume und Garagenstellplätze) nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes in sich abgeschlossen sind (Abgeschlossenheitsbescheinigung).

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bedarf grundsätzlich der Schriftform. Zur Abgeschlossenheitsbescheinigung gehört der zeichnerische Aufteilungsplan, in dem die als abgeschlossen geltenden Sondereigentume durch Ziffern bezeichnet sein müssen. Des Weiteren gehören zu den Unterlagen Schnittzeichnungen, Ansichten und ein aktueller Auszug (nicht älter als 6 Monate) aus dem Liegenschaftskataster (Flurkarte).

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bedarf grundsätzlich der Schriftform.

Zur Abgeschlossenheitsbescheinigung gehört der zeichnerische Aufteilungsplan, in dem die als abgeschlossen geltenden Sondereigentume durch Ziffern bezeichnet sein müssen.

Des Weiteren gehören zu den Unterlagen Schnittzeichnungen, Ansichten und ein aktueller Auszug (nicht älter als 6 Monate) aus dem Liegenschaftskataster (Flurkarte).

Die Gebühren werden auf der Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW) ermittelt.

Zuständige Einrichtungen