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Negativbescheinigung

Beschreibung

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern hat Kraft Gesetzes die Kindesmutter das alleinige Sorgerecht. Sie kann dieses durch eine Negativbescheinigung nachweisen. Hierin wird bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung dieser Bescheinigung keine übereinstimmenden Sorgeerklärungen der Eltern des Kindes vorliegen. Die Negativbescheinigung kann beim Jugendamt angefordert werden. Die Negativbescheinigung wird für vielfältige Zwecke benötigt, z.B.  Vermögensanlagen, Schulanmeldung. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Bereich.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen