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Altenwohnungen

Beschreibung

Altenwohnungen sind abgeschlossene Wohnungen, die den besonderen Bedürfnissen der älteren Menschen Rechnung tragen und sie in die Lage versetzen, länger ein selbständiges Leben zu führen. Diese Wohnungen können von Alleinstehenden ab vollendetem 60. Lebensjahr oder von Ehepaaren, bei denen ein Partner 60 Jahre alt ist, bezogen werden. Ein gesonderter Anspruch auf eine Betreuung und Versorgung im pflegerischen Sinn besteht jedoch nicht. Im Pflegefall muss die Versorgung über eine Pflegestation erfolgen, ebenso wie in jeder anderen Wohnung. Wo sich in Meerbusch Altenwohnungen befinden, ob, oder ggf. wann welche frei sind, erfahren Sie beim Fachbereich Soziale Hilfen/Jugend ­ Wohnungsvermittlungsstelle ­

Altenwohnungen sind abgeschlossene Wohnungen, die den besonderen Bedürfnissen der älteren Menschen Rechnung tragen und sie in die Lage versetzen, länger ein selbständiges Leben zu führen. Diese Wohnungen können von Alleinstehenden ab vollendetem 60. Lebensjahr oder von Ehepaaren, bei denen ein Partner 60 Jahre alt ist, bezogen werden. Ein gesonderter Anspruch auf eine Betreuung und Versorgung im pflegerischen Sinn besteht jedoch nicht. Im Pflegefall muss die Versorgung über eine Pflegestation erfolgen, ebenso wie in jeder anderen Wohnung.

Wo sich in Meerbusch Altenwohnungen befinden, ob, oder ggf. wann welche frei sind, erfahren Sie beim

Fachbereich Soziale Hilfen/Jugend
­ Wohnungsvermittlungsstelle ­

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen