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SEPA-Lastschriftmandat

Beschreibung

Umstellung der nationalen Einzugsermächtigungen auf das SEPA-Basislastschriftmandat ab 01.Februar 2014

Für die Zahlung von Steuern, Abgaben und Entgelten wurden der Stadtkasse Meerbusch in der Vergangenheit nationale Einzugsermächtigungen erteilt. Ab dem 01.Februar 2014 wird der europäische Zahlungsverkehrsraum (SEPA) eingeführt und damit diese nationalen Einzugsermächtigungen durch ein SEPA-Basislastschriftmandat ersetzt. Ferner wird die Möglichkeit eingeräumt, die vorhandene nationale Einzugsermächtigung in ein SEPA-Mandat zu wandeln. Von dieser Wandlung macht die Stadt in den überwiegenden Fällen der erteilten Einzugsermächtigungen Gebrauch; lediglich bei den größeren Gewerbesteuerforderungen wurden die seinerzeit erteilten Einzugsermächtigungen durch die ausdrückliche schriftliche Anforderung eines SEPA-Basislastschriftmandats ersetzt. Die angeforderten, aber nicht fristgerecht vorgelegten SEPA-Lastschriftmandate für diese Gewerbesteuereinzüge führen ab 01.01.2014 zum Erlöschen der seinerzeit erteilten Einzugsermächtigungen und erfordern ein vorheriges neues SEPA-Basislastschriftmandat, um wieder am Lastschrifteinzug teilnehmen zu können.

Alle anderen vorhandenen Einzugsermächtigungen werden am Ende des Jahres in ein SEPA-Lastschriftmandat gewandelt und müssen erst wieder durch ein neues Basis-Lastschriftmandat ersetzt werden, wenn sich das Kassenzeichen bzw. die Mandatsreferenznummer ändert. Die systemtechnisch nicht umwandelbaren Einzugsermächtigungen wurden darüber hinaus gelöscht und die Zahlungspflichtigen ebenfalls angeschrieben und um Vorlage eines SEPA-Basislastschriftmandates gebeten.

Die Mandatsreferenznummer entnehmen Sie bitte ab 2014 ihrem Bescheid (für bestehende Forderungen das Kassenzeichen und für künftige Forderungen die Vertragsgegenstandsnummer bzw. Debitorennummer). Darüber hinaus ist vor dem ersten Einzug im Jahr 2014 eine Mitteilung notwendig, um auf die Wandlung der Einzugsermächtigungen und die Umstellung hinzuweisen. Diese Mitteilung erfolgt ab 2014 durch Angabe der Mandatsreferenznummer und der Gläubiger-ID der Stadtkasse Meerbusch unter >>DE6202100000218946<< im Verwendungszweck Ihres Kontenauszuges sowie ergänzend durch entsprechende Anlagen zu den Bescheiden bzw. durch Mitteilung im Internet hinsichtlich des Zeitpunktes dieser Einzüge zum Fälligkeitstermin. Die Fälligkeiten entnehmen Sie hierbei dem Bescheid oder der Rechnung: sollte diese Fälligkeit auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fallen, erfolgt der Einzug am  darauffolgenden Banktag. Die Einführung des SEPA-Zahlungsraumes bringt hinsichtlich der Kosten für europäische Überweisungen erhebliche Vorteile. Unterstützen Sie bitte die Wandlung Ihrer vorhandenen Einzugsermächtigungen durch Überwachung der Ersteinzüge im Jahr 2014 und ggf. Kontaktaufnahme mit der Stadtkasse Meerbusch, sofern der Einzug nicht durchgeführt wurde. Ferner wäre es hilfreich, im Laufe des folgenden Jahres die gewandelten nationalen Einzugsermächtigungen sukzessive durch die Erteilung eines SEPA-Basislastschriftmandats zu ersetzen, sofern sich die Gelegenheit hierzu ergibt.

Ein Formular zur erstmaligen Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats steht als Download zur Verfügung.