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Baumateriallagerung, Ausnahmegenehmigung zur Lagerung im öffentlichen Verkehrsraum

Beschreibung

Sie wollen Baumaterial, Container, Bauwagen, ein Gerüst oder einen Bauzaun im öffentlichen Verkehrsraum aufstellen?

Hierzu brauchen Sie eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 8 Straßenverkehrsordnung.

Einen ausgefüllten Antrag (siehe Antrag Baumateriallagerung).

 

Der Antrag sollte möglichst 14 Tage vor Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche vorliegen.

Die Bearbeitungsdauer beträgt je nach Umfang der Maßnahme zwischen 3 und 14 Tagen.

15,00 - 205,00 €

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen