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Bauordnungsrecht und Bauaufsicht

Beschreibung

Das Bauordnungsrecht ist in der Bauordnung des Landes NRW geregelt. Die Bauaufsicht ist insbesondere für die Erteilung von Baugenehmigungen, Bauvorbescheiden, für die Errichtung, die Änderung, den Abbruch und die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zuständig. Das Bauordnungsrecht dient der Gefahrenabwehr sowie dem geregelten baulichen Miteinander. Insbesondere Leben und Gesundheit sollen durch bauliche Anlagen nicht gefährdet werden. Die Bauaufsicht ist bemüht, den Bauherrn auch bei individuellen Bauwünschen beizustehen und mit den beauftragten Fachplanern kreativ nach rechtlich gangbaren Lösungswegen zu suchen. Die Bauaufsicht überprüft die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften beim Bau. Des Weiteren werden Nachbarbeschwerden, Stellplatzablösungen, Abgeschlossenheitsbescheinigungen und Baulasten bearbeitet. Außerdem erhalten hier berechtigte Bürger Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis und können Einsicht in die Bauakten nehmen.  

Zuständige Einrichtungen