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Baustelle im öffentlichen Verkehrsraum

Beschreibung

Sie wollen Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum durchführen ?

Hierzu benötigen Sie eine Baustellenanordnung für Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum und zur Absicherung von Arbeitsstellen gemäß § 45 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung.

  • Einen ausgefüllten Antrag (siehe Antragsformular)
  • Angabe von Art und Dauer der durchzuführenden Arbeiten
  • Einen Verkehrsregelplan

Der Antrag sollte möglichst 14 Tage vor Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche vorliegen.

Weitere Informationen unter dem Punkt Bearbeitungsdauer.

Die Bearbeitungsdauer hängt von der Größe der beantragten Baumaßnahme ab und bewegt sich zwischen drei bis vier Tagen bei kleineren Baustellen und ein bis zwei Wochen bei größeren bzw. Großbaustellen.

Teilsperrungen:

Die Bearbeitung von Anträgen wie Sondernutzungen, Teilsperrungen usw. beträgt auf Grund der Vielzahl der fristgerecht eingehenden Anträge etwa 3 (drei) Wochen.

Vollsperrungen:

Die Bearbeitungszeit für Anträge, die mit Vollsperrungen einhergehen, beträgt mindestens 4 (vier) Wochen. Vor der Erteilung einer Genehmigung zu einer Vollsperrung sind u.a. der Straßenbaulastträger, die Feuerwehr und die Polizei anzuhören.
Eine pauschale Genehmigung zum Einrichten von Vollsperrungen zu unbestimmten Zeiten wird nicht erteilt. Die Vollsperrungen sind immer – mit einem Vorlauf von jeweils mindestens 4 (vier) Wochen – für einen bestimmten Tag zu beantragen, damit dieser Tag dann auch u.a. der Kreisleitstelle gemeldet werden kann. So wird verhindert, dass Rettungsfahrzeuge insbesondere bei zeitkritischen Einsätzen Umwege fahren müssen.
Den Anträgen sind dann, anders als im vorliegenden Fall, anordnungsfähige Verkehrszeichenpläne beizufügen, in denen z.B. auch Regelungen hinsichtlich des Fußgängerverkehrs zu treffen sind, usw.
Die Bearbeitungszeit beginnt erst, wenn die vollständigen Antragsunterlagen vorliegen.

Nach Antragstellung wird die vorgeschlagene Verkehrsregelung geprüft. Bei größeren Baustellen erfolgt eine Anhörung der Polizei, bzw. es wird ein Ortstermin angesetzt. In der Regel kann dann die Ausstellung der Genehmigung erfolgen.

Zugestellt wird sie gewöhnlich per Post (bei kurzfristigen Terminen auch vorab per Fax), kann auf Wunsch aber auch abgeholt werden.

35,00 - 205,00 €

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen