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Bauüberwachung und Baukontrolle

Beschreibung

Genehmigungsbedürftige Bauvorhaben werden während der Bauzeit durch die Bauaufsicht überwacht. Umfang und Intensität dieser Überwachung richten sich nach dem jeweiligen Bauvorhaben. Die Fertigstellung des Rohbaus und die abschließende Fertigstellung des Gebäudes müssen - ebenso wie der Baubeginn - eine Woche zuvor schriftlich angezeigt werden (§ 82 Abs. 2 Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen). Die Bauaufsicht wird daraufhin eine Bauzustandsbesichtigung durchführen, die sogenannte "Rohbauabnahme" bzw. die "Schlußabnahme". Über das Ergebnis einer durchgeführten Besichtigung erhalten Sie eine Bescheinigung. Zur "Rohbauabnahme" muss die Bescheinigung des staatlich anerkannten Sachverständigen für Statik über die ordnungsgemäße Ausführung der tragenden Bauteile vorliegen. Zur "Schlußabnahme" müssen u.a. die Hausnummer, die Beschilderung der Rettungswege und die erforderlichen Feuerlöscher angebracht sein. Zum Zeitpunkt der Fertigstellung eines Gebäudes müssen die darin vorhandenen technischen Anlagen und Einrichtungen ordnungsgemäß ausgeführt und betriebsbereit sein. Dies muss je nach Bedeutung und Gefahrenpotential entweder vom Unternehmer selbst bescheinigt oder von einem staatlich anerkannten Sachverständigen, in einigen Fällen von einem Sachkundigen, geprüft werden. Die genauen Anforderungen ergeben sich jeweils aus der Baugenehmigung.

Zuständige Einrichtungen