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Beglaubigung der Unterschrift

Beschreibung

In den Bürgerbüros beglaubigen wir Ihre Unterschrift nur auf Schriftstücken in deutscher Sprache, die zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden oder aufgrund einer Rechtsnorm bei einer sonstigen Stelle einzureichen sind. Das Schriftstück muss in Gegenwart der beglaubigenden Person unterzeichnet werden.

Unterschriften werden nicht beglaubigt

  • ohne dazugehörigen Text (Blanko-Unterschriften),
  • wenn der Inhalt des vorgelegten Schriftstückes offensichtlich ungesetzlich, wahrheitswidrig, unsittlich oder unleserlich ist,
  • wenn das Durchlesen des Schriftstückes verweigert wird.

Ebenso dürfen Unterschriften nicht beglaubigt werden,

  • wenn sie der öffentlichen Beglaubigung bedürfen oder
  • wenn die Beglaubigung anderen Behörden vorbehalten ist.

Ist die Beglaubigung der Unterschrift nicht zur Vorlage bei einer Behörde oder sonstigen Stelle bestimmt, der aufgrund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, so kann die Beglaubigung nur von einem Notar vorgenommen werden.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • 3 Euro
  • bei mehrfachen Beglaubigungen derselben Vorlage ermäßigt sich die Gebühr um die Hälfte: 1,50 Euro

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen