Suche
Beglaubigung von Dokumenten
Beschreibung
Amtliche Bestätigung der Ablichtung vom Originaldokument durch die Bürgerbüros.
Bitte beachten Sie, dass wir nicht alle Dokumente beglaubigen dürfen:
Die amtliche Beglaubigung ist abzulehnen aus den in §§ 33 und 34 Verwaltungsverfahrensgesetz genannten Gründen, u.a. wenn eine öffentliche Beglaubigung (Notar) erforderlich ist oder die Beglaubigung ausschließlich anderen Behörden vorbehalten bleibt; dies ist insbesondere der Fall
- auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts,
- bei inländischen Personenstandsurkunden,
- in Grundbuchangelegenheiten,
- in Vereins- und Handelsregistersachen.
Ebenfalls nicht beglaubigt werden unter anderem:
- Führerscheine,
- Nationalpässe,
- Abschriften und Kopien von Originalen, wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Original-Schriftstückes aufgehoben ist,
- fremdsprachige Schriftstücke
Da die Zulässigkeit der amtlichen Beglaubigung im wesentlichen vom (Rechts-)Charakter des Originals abhängt, bedarf es der Kenntnis seines Inhaltes. Dies schließt die Beglaubigung fremdsprachiger Schriftstücke grundsätzlich aus.
- Originaldokument
- Kopien in der benötigten Anzahl
5 Euro,
bei mehrfachen Beglaubigungen derselben Vorlage ermäßigt sich die Gebühr um die Hälfte: 2,50 Euro
Zuständige Einrichtungen
-
Bürgerbüro Büderich
-
- Dr.-Franz-Schütz-Platz 1
- 40667 Meerbusch
-
- Telefon:
02150 916-166 - Fax:
02150 916-164 - E-Mail:
buergerbuero@meerbusch.de
- Telefon:
-
-
Bürgerbüro Lank-Latum
-
- Wittenberger Straße 21
- 40668 Meerbusch
-
- Telefon:
02150 916-166 - Fax:
02150 916-164 - E-Mail:
buergerbuero@meerbusch.de
- Telefon:
-
-
Bürgerbüro Osterath
-
- Hochstraße 12
- 40670 Meerbusch
-
- Telefon:
02150 916-166 - Fax:
02150 916-164 - E-Mail:
buergerbuero@meerbusch.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Profil: Link
-
Telefon: 02150 916-166
-
E-Mail: buergerbuero@meerbusch.de
-