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Bewachungsgewerbe (Erlaubnis)

Beschreibung

Die Bewachung ist der gewerbsmäßige Schutz fremden Lebens oder Eigentums vor Gefahren, die von einer Person oder Sache ausgehen. Sie bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde (§ 34a GewO).

Für die Erteilung dieser Erlaubnis ist das Ordnungsamt des Rhein-Kreises Neuss zuständig.