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Schornsteinfegerwesen

Beschreibung

Bei der Errichtung oder Änderung von Schornsteinen sowie beim Anschluss von Feuerstäten an Schornsteine oder Abgasleitungen hat die Bauherrin oder der Bauherr sich von der Bezirksschornsteinfegermeisterin oder dem Bezirksschornsteinfegermeister bescheinigen zu lassen, dass die Abgasanlage sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet und für die angeschlossenen Feuerstätten geeignet ist. Bei der Errichtung von Schornsteinen soll vor Erteilung der Bescheinigung auch der Rohbauzustand besichtigt worden sein. Falls Sie direkt Kontakt mit Ihrer/Ihrem Bezirksschornsteinfeger*in aufnehmen möchten und nicht wissen, wer dies ist, verwenden Sie bitte die Suchfunktion der Schornsteinfegerinnung Düsseldorf.