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Blindengeld

Beschreibung

Personen mit einem stark eingeschränkten Sehvermögen können als hochgradig Sehbehinderte eine monatliche Beihilfe erhalten, die einkommens- und vermögensunabhängig ist. Blindenhilfe wird nicht auf die Leistungen der Pflegeversicherung oder vergleichbare Leistungen aus einer privaten Pflegeversicherung oder nach anderen Vorschriften angerechnet. Blindenhilfe kann auch für Bewohner von Alten- und Pflegeheimen gewährt werden. Anträge auf Leistungen können bei der Antragsaufnahmestelle des Fachbereichs Soziale Hilfen/Jugend oder den Bürgerbüros der Stadt Meerbusch gestellt werden.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen