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Blindengeld

Beschreibung

Personen mit einem stark eingeschränkten Sehvermögen können als hochgradig Sehbehinderte eine monatliche Beihilfe erhalten, die einkommens- und vermögensunabhängig ist. Blindenhilfe wird nicht auf die Leistungen der Pflegeversicherung oder vergleichbare Leistungen aus einer privaten Pflegeversicherung oder nach anderen Vorschriften angerechnet. Blindenhilfe kann auch für Bewohner von Alten- und Pflegeheimen gewährt werden. Anträge auf Leistungen können bei der Antragsaufnahmestelle des Fachbereichs Soziale Hilfen oder den Bürgerbüros der Stadt Meerbusch gestellt werden.

Die Sachbearbeitung erfolgt beim Landschaftsverband Rheinland (LVR), Dezernat 7, 50663 Köln. Weitere Informationen sowie die entsprechenden Antragsformulare erhalten Sie unter: Blindengeld LVR

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen