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Dachbegrünung / Gründachsatzung
Beschreibung
Zum 31.01.2020 ist die vom Rat der Stadt Meerbusch beschlossene und stadtweit geltende Satzung zur Dachbegrünung in Kraft getreten. Diese Gründachsatzung soll zur Umsetzung des Nachhaltigkeitsprinzips beitragen und auch für kommende Generationen eine lebenswerte und grüne Stadt Meerbusch erhalten.
Durch die starke Nachverdichtung gehen zunehmend innerörtliche Grünflächen verloren und die versiegelten Flächen nehmen stetig zu. Mit der Gründachsatzung werden zwei wesentliche Ziele verfolgt: Zum einen, eine attraktive Stadtgestaltung durch lebendiges Grün und Blüten statt monotoner Stein- und Betonwüsten zu gewährleisten und zum anderen eine stadtklimatische und ökologische Verbesserung der bebauten Bereiche zu erreichen. So verringert ein Gründach die Hitzeeinwirkung und entlastet bei Starkregen die Dachentwässerung.
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Zuständige Einrichtungen
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Stadtplanung und Bauordnung
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- Wittenberger Straße 21
- 40668 Meerbusch
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