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Datenschutz

Beschreibung

Seit Inkrafttreten des DSG NRW im Jahr 2000 besteht für Gemeinden die Pflicht, einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.

Hauptaufgabe der Datenschutzbeauftragten der Stadt Meerbusch ist die Beratung der gesamten Verwaltung in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten sowie die Unterstützung bei der Sicherstellung des Datenschutzes und der Umsetzung der Anforderungen des DSG NRW, wie z.B. Führung des Verfahrensverzeichnisses oder Dokumentation des Sicherheitskonzepts.

Darüber hinaus unterstützt die Datenschutzbeauftragte die Verwaltung auch bei der Bearbeitung von Informationsbegehren nach dem IFG NRW.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen