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Denkmalschutz und Denkmalpflege

Beschreibung

Denkmäler tragen zur Attraktivität des Stadt- und Landschaftsbildes bei.

Denkmäler sind authentische, unwiederbringliche Zeugnisse vergangener Baukulturen, die in besonderer Weise die Entwicklung von Land und Leuten dokumentieren. Sie sind in hohem Maße identifikationsbildend, auch im Sinne von Heimatbewusstsein und Heimatverbundenheit.

Die Eigentümer*in und sonstige Nutzungsberechtigte eines Denkmals sind im Rahmen der Sozialpflichtigkeit des Eigentums veranlasst, das Denkmal instand zu halten und instand zu setzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefahren zu schützen. Bei der Nutzung von Bau- und Bodendenkmälern ist die Erhaltung der Substanz auf Dauer zu gewährleisten (Denkmalschutzgesetz NRW). Die Denkmalbehörde entscheidet, welche Gebäude in die Denkmalliste eingetragen werden. Die Denkmalpflegeämter der Landschaftsverbände sind wegen ihres speziellen Sachverstandes und zur Sicherstellung einer einheitlichen Bewertung denkmalpflegerischer Fragestellungen in das Verfahren eingebunden:

  • Beratung zu allgemeinen Fragen zur Bedeutung des Denkmalschutzes, insbesondere zu den Auswirkungen beim Kauf eines Baudenkmals.
  • Beratung auch in Fragen der Materialauswahl, Sanierung, Restaurierung und Umbau eines Baudenkmals.

Außerdem können Fragen zur Bezuschussung von denkmalpflegerisch bedingten Mehrausgaben und zu steuerrechtlichen Problemen erörtert werden.