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Einbürgerung
Beschreibung
Einbürgerung bedeutet die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründet alle Rechte und Pflichten, die ein deutscher Staatsangehöriger hat, und wird an die später geborenen Kinder weitergegeben (Abstammungsrecht).
Zuständig für die Einbürgerung ist der Rhein-Kreis Neuss. Über die Voraussetzungen einer Einbürgerung werden Sie dort ausführlich telefonisch oder persönlich beraten.
Ansprechpartner
Rhein Kreis Neuss
- Ordnungsamt –
Auf der Schanze
41515 Grevenbroich
Telefon: 02131 928 -0
Email: info(at)rhein-kreis-neuss.de
- Antragsvordruck
- Eigenhändig geschriebener Lebenslauf
- Einkommensnachweise
- Lichtbild (bei Personen ab 16 Jahren)
- Nachweis zum Personenstand (wird in den Personenstandsbüchern - Heirats-, Geburten-, Sterbe-, Familienbuch - beurkundet)
- Nachweise der deutschen Sprachkenntnisse
- Nachweise der deutschen Staatsangehörigkeit des Ehegatten
- Pass oder andere Urkunden zum Ausweis der Person
- Aktuellen Rentenversicherungsverlauf (bei Schülern: aktuelle Schulbescheinigung)
- Nachweis über ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis (bei Schülern: Zeugnisse des zweiten Halbjahres aus den letzten 4 Schuljahren)
- Erwachsene: 255 €
- gleichzeitig einzubürgernde minderjährige Kinder: 51 €