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Entwässerung - Dichtheits-, Zustands- und Funktionsprüfung
Beschreibung
Zustands- und Funktionsprüfung der privaten Abwasseranlagen
Das bundesweit gültige Wasserhaushaltsgesetz schreibt vor, dass Abwasserleitungen dicht sein müssen. Näheres regelt in Nordrhein-Westfalen die „Selbstüberwachungsverordnung Abwasser“, die im November 2013 in Kraft getreten ist. Sie ersetzt bisherige Regelungen zur Dichtheitsprüfung und schreibt Fristen vor, bis zu denen eine erstmalige Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen zu erfolgen hat.
Jeder Eigentümer, der eine Entwässerungsanlage betreibt, ist verpflichtet, den ordnungsgemäßen Zustand seiner Abwasseranlagen selbst zu überwachen. Was vielen Grundstückseigentümern nicht bekannt ist, Betreiber im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sind nicht nur die Kommunen sowie Gewerbe und Industriebetriebe, sondern auch die privaten Grundstückseigentümer. Diese Eigentümerverpflichtung ist insbesondere im Schadensfall die Grundlage jeder rechtlichen Bewertung.
Anforderungen innerhalb des Wasserschutzgebietes
Ob Ihr Wohn- oder Geschäftshaus oder Ihr Betriebgebäude in einem festgesetzten Wasserschutzgebiet liegt, entnehmen Sie bitte der Straßenliste und dem Plan mit der Aufstellung aller im Wasserschutzgebiet befindlichen Straßen über die am Ende des Textes aufgeführten Downloads.
Welche landesweiten Überwachungsfristen gelten für meine privaten Abwasserleitungen?
erstmalige Prüfung | wiederholende Prüfung | |
Bei Neubauten oder wesentliche Änderungen an der Abwasseranlage | ||
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häusliches Abwasser |
vor der Benutzung |
30 Jahre nach der Erstprüfung |
gewerbliches Abwasser |
vor der Benutzung |
nach DIN 1986 Teil 30 |
Bestehende Abwasserleitungen im Wasserschutzgebiet | ||
häusliches Abwasser |
||
Abwasserleitungen vor 1965 verlegt |
bis Ende 2015 |
bis Ende 2045 |
Abwasserleitungen vor 1965 verlegt und nach vorherigem Recht bereits geprüft |
nicht erneut nötig |
bis Ende 2045 |
Abwasserleitungen nach 1965 verlegt |
bis Ende 2020 |
bis Ende 2050 |
Abwasserleitungen nach 1965 verlegt und bereits nach vorherigem Recht geprüft |
nicht erneut nötig |
bis Ende 2050 |
industriell / gewerbliches Abwasser |
||
Abwasserleitungen vor 1990 verlegt |
bis Ende 2015 |
nach DIN 1986 Teil 30 |
Abwasserleitungen nach 1990 verlegt |
bis Ende 2020 |
nach DIN 1986 Teil 30 |
bereits nach vorherigem Recht geprüft |
nicht erneut nötig |
nach DIN 1986 Teil 30 |
Bestehende Abwasserleitungen außerhalb von Wasserschutzgebieten | ||
häusliches Abwasser |
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bereits nach vorherigem Recht geprüft |
nicht erneut nötig |
|
noch nicht geprüft |
Es ist keine landesweite Frist zur Prüfung festgelegt |
|
Mein Wohn- oder Geschäftshaus liegt nicht in dem festgesetzten Wasserschutzgebiet und ist bisher noch nicht geprüft worden. Die neue gesetzliche Regelung sieht keine landesweiten Fristen für die erstmalige Überprüfung vor. Hier sind private Abwasseranlagen nach der durch die Selbstüberwachungsverordnung eingeführte DIN 1986 Teil 30, spätestens alle 30 Jahre zu überprüfen. Wann diese Überprüfung erstmalig durchgeführt wird, liegt in der Eigenverantwortung des Grundstückseigentümers. Für entstehende Schäden, die aufgrund mangelnder Wartung nicht rechtzeitig erkannt wurden, haftet der Eigentümer. In der Folge kann dies auch zum Erlöschen des Versicherungsschutzes führen. |
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Industriell / gewerbliches Abwasser |
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für das Abwasser gelten Anforderungen nach den Anhängen der Abwasserverordnung |
bis Ende 2020 |
nach DIN 1986 Teil 30 |
für das Abwasser gelten keine Anforderungen nach den Anhängen der Abwasserverordnung |
Es ist keine landesweite Frist zur Prüfung festgelegt |
nach DIN 1986 Teil 30 |
Welche Abwasserleitungen müssen geprüft werden oder sind von der Prüfpflicht ausgenommen?
Geprüft werden müssen alle im Erdreich oder unzugänglich verlegten Abwasserleitungen zum Sammeln oder Fortleiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermischten Niederschlagswasser.
Dazu gehören auch alle verzweigten Leitungen unter der Kellerboden-Platte oder unter der Bodenplatte bei Gebäuden ohne Keller.
Ebenso sind Einsteigeschächte und Inspektionsöffnungen zu überprüfen.
Außerdem gehören zu den vorstehenden Leitungen auch solche Abwasserleitungen, die zu Kleinkläranlagen oder abflusslosen Gruben führen, denn auch diese müssen ihrem Zustand nach funktionstüchtig sein.
Abwasserleitungen außerhalb des Gebäudes sind bis zur Grundstücksgrenze zu prüfen. Die Anschlussleitung vom Hauptkanal bis zur Grundstücksgrenze im öffentlichen Bereich ist städtisch und wird durch die Stadt Meerbusch geprüft.
Ausgenommen von der Prüfpflicht sind lediglich private Abwasserleitungen zur alleinigen Ableitung von Niederschlagswasser und Leitungen, die in dichten Schutzrohren so verlegt sind, dass austretendes Abwasser aufgefangen wird.
Mit welchen technischen Verfahren müssen Abwasserleitungen bei vorhandene Wohn- oder Geschäftshäuser geprüft werden?
Die Durchführung der Zustands- und Funktionsprüfung muss nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik erfolgen. Nach DIN 1986 (Entwässerungsleitungen für Gebäude und Grundstücke) Teil 30 (Instandhaltung) kann durch einen Sachkundigen mit einer Kamerainspektion die Dichtheit der Abwasserleitungen nachgewiesen werden.
Mit welchen technischen Verfahren müssen Abwasserleitungen bei Neubauten oder wesentlichen Änderungen (>50%) der Entwässerungsanlage geprüft werden?
Grundstückseigentümer, die eine neue Abwasseranlage erhalten oder wesentliche Veränderungen an der bestehenden Entwässerungsanlage vornehmen lassen, müssen nach DIN 1610 (Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und –kanälen) die Leitungen nach Fertigstellung durch einen Sachkundigen mit Luft- oder Wasser als Druckprüfung überprüfen lassen. Die Prüfung ist vor der Inbetriebnahme durchzuführen.
Dies ist häufig schon im Eigeninteresse vorteilhaft, um Gewährleistungsansprüche rechtzeitig wahren zu können. Die Prüfbescheinigung nebst Anlagen ist der Stadt Meerbusch vorzulegen.
Prüfung nur durch anerkannte Sachkundige.
Der Gesetzgeber fordert, dass nur anerkannte Sachkundige die Prüfung durchführen dürfen. Eine Liste von sachkundigen Personen ist auf der Internetseite des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) veröffentlicht. Achten Sie bei der Beauftragung unbedingt darauf, dass der Sachkundige auf der Landesliste aufgeführt ist. Ansonsten können die Bescheinigungen nicht anerkannt werden.
Die Liste der in Meerbusch und im Umkreis von Meerbusch zugelassenen Sachkundigen können Sie bei der Stadt Meerbusch einsehen oder direkt aus dem unten angefügtem Link.
Die Liste ist jedoch kein Schutz vor unseriösen Prüfleistungen.
Prüfbescheinigung und sonstige Unterlagen.
Die Prüfunterlagen (Bescheinigung und Anlagen) sind als Nachweis vom Grundstückseigentümer aufzubewahren und der Stadt Meerbusch auf Verlangen vorzulegen.
Das Ergebnis der Prüfung der Zustands- und der Funktionsfähigkeit eines anerkannten Sachkundigen ist in die SüwVO-Prüfbescheinigung gemäß Anlage 2 einzutragen. Der Bescheinigung sind als Anlagen beizufügen:
ein Bestandsplan / Lageplanskizze
eine Fotodokumentation der Örtlichkeit und
bei optischer Prüfung
eine CD / DVD mit den Befahrungsvideos,
Haltungs- / Schachtberichte und
eine Bilddokumentation festgestellter Schäden oder
bei Prüfung mit Luft oder Wasser: die Prüfprotokolle
Das Ministerium hat mit der Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (SüwVO Abw) eine Musterdichtheitsbescheinigung als Nachweis der Dichtheit vorgelegt. Bitte verpflichten Sie Ihren Prüfer, diese Musterdichtheitsbescheinigung zu verwenden. Denn nur in dieses Formular ist rechtsgültig und es enthält eine Schadensbewertung in verschiedene Klassen. Die unterschiedlichen Klassen helfen Ihnen bei der Sanierung der Schäden. Das Ministerium hat für die einzelnen Klassen bestimmte Zeiträume zur Sanierung vorgegeben.
Deshalb sollte man grundsätzlich keinen gekoppelten Auftrag zur Prüfung und anschließender Sanierung erteilen.
Die Prüfunterlagen (Bescheinigung und Anlagen) sind als Nachweis vom Grundstückseigentümer aufzubewahren und der Stadt Meerbusch auf Verlangen vorzulegen.
Sanierungsfristen.
Bei großen Schäden (Klasse A Einsturzgefahr), die beispielsweise die Standsicherheit betreffen, hat eine Sanierung kurzfristig zu erfolgen.
Die mittelgroßen Schäden (Klasse B) sind innerhalb von 10 Jahren zu sanieren.
Für geringe Bagatellschäden (Klasse C) werden keine Sanierungsfristen vorgegeben. Diese Schäden sind im Rahmen der wiederkehrenden Prüfung nach 30 Jahren neu zu bewerten.
Im Einzelfall kann die Stadt Meerbusch über abweichende Sanierungsfristen entscheiden.
Die vom Ministerium vorgegebenen Fristen zur Sanierung geben Ihnen nach erfolgter Zustands- und Funktionsprüfung ausreichend Zeit, die Sanierung mit der Firma Ihres Vertrauens durchzuführen. Es empfiehlt sich, grundsätzlich für die Sanierung mehrere Angebote einzuholen und nicht sofort den Auftrag an die Firma zu vergeben, die die Prüfung durchgeführt hat.
Wie muss saniert werden?
Die Bandbreite der Sanierungslösungen ist abhängig von den festgestellten Schäden und der Zugänglichkeit der Leitungen. Inzwischen ist oft auch eine unterirdische Sanierung von innen möglich, ohne Aufgrabung der Leitung (grabenlose Sanierungsverfahren). Häufige Sanierungsverfahren werden in der Broschüre „Private Abwasserleitungen“ des Bundesministeriums für Verkehr, Bau, Stadtentwicklung beschrieben.
Normen als allgemein anerkannte Regel der Technik eingeführt.
Die neue Selbstüberwachungsverordnung führt die DIN 1986 (Entwässerungsleitungen für Gebäude und Grundstücke) Teil 30 (Instandhaltung) und die DIN EN 1610 (Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und –kanälen)als allgemein anerkannte Regel der Technik offiziell ein. Die in den Normen enthaltenen Regelungen sind einzuhalten, es sei denn, die Verordnung sagt etwas anderes.
Haben Sie schon geprüft oder gegebenenfalls saniert?
Für 1-2 Familienhäuser geht man bei der Zustands- und Funktionsprüfung von 200-500 Euro aus. Etwaige Sanierungskosten sind abhängig von:
- Umfang des Schadens
- Länge und Zugänglichkeit der Leitungen
- Anzahl der Abzweigungen und Reinigungsöffnungen
- Güte der wiederherzustellenden Oberflächenbefestigung
In jedem Fall ist es ratsam, sich für die Investitionsentscheidung Zeit zu nehmen und mehrere Angebote einzuholen
Gibt es finanzielle Hilfen?
Die staatliche NRW.BANK bietet Ihnen unter dem Titel „NRW Sanierung Privater Hausanschlüsse“ ein Förderprogramm an. Gefördert wird die Sanierung privater Abwasseranlagen von selbstgenutztem Wohnungseigentum durch Privatpersonen. Die Förderung erfolgt durch ein zinsgünstiges Darlehen.
Darüber hinaus kann der Grundstückseigentümer einen Teil der Sanierungskosten als Handwerkerleistung steuerlich geltend machen.
Sind auch meine Leitungen zu prüfen, die über fremde Grundstücke führen?
Ja. Sie müssen für die Leitungen, die Ihr Abwasser ableiten, die Zustands- und Funktionsprüfung durchführen lassen, auch wenn die Leitungen über fremde Grundstücke führen. Die Eigentümer der anderen Grundstücke müssen die Maßnahmen zur Durchführung der Zustands- und Funktionsprüfung dulden.
Haftet der Betreiber einer undichten Grundstücksentwässerungsanlage für Schäden?
Durch undichte Grundstücksentwässerungsanlagen austretendes Schmutzwasser kann Schäden hervorrufen. Beispielsweise in Wassergewinnungsgebieten können Wasserverunreinigungen auftreten. Wenn der Tatbestand nachgewiesen ist, so kann der Anlagenbetreiber, also auch der private Grundstückseigentümer, für eventuelle Folgen haftbar gemacht werden. Die Rechtsgrundlagen für eine zivilrechtliche Schadenshaftung sind im Haftpflichtgesetz (HaftPflG) § 2 und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 839 zu finden.
Wie unterstützt die Stadt Meerbusch ihre Bürger?
Die Stadt ist verpflichtet, die Grundstückseigentümer über die Zustands- und Funktionsprüfung zu unterrichten und sie zu beraten.
Die Stadt Meerbusch informiert alle Grundstückseigentümer per Anschreiben, Informationsschreiben und Faltblatt. Bei Bedarf erhalten Hauseigentümer eine allgemeine, unabhängige Beratung. Die ist ratsam, denn nicht selten gibt es unseriöse Firmenangebote zur Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen.
Wenden Sie sich daher mit Fragen direkt an uns!
Wie kann geprüft werden, wenn kein Schacht/ keine Reinigungsöffnungen vorhanden sind?
Häufig sind Zugänge zum Entwässerungssystem im Gebäude oder außerhalb des Hauses überdeckt. Das ist vorab sorgfältig zu überprüfen. Sind keine Reinigungsöffnungen oder Kontrollschächte vorhanden, so besteht die Möglichkeit, sich Zugang vom Keller her zu verschaffen.
Was ist zu tun, wenn keine Lagepläne vorhanden sind?
Häufig sind keine Pläne der Entwässerungsanlagen vorhanden oder es stellt sich heraus, dass vorhandene Pläne nicht der tatsächlichen Situation entsprechen. Der mit der Prüfung beauftragte Sachkundige kann bei der Kamerainspektion auch den Verlauf der Leitungen feststellen und muss darüber einen Plan anfertigen.
Bin ich für den Anschlusskanal im öffentlichen Straßenraum zuständig?
Der Anschlusskanal zwischen dem öffentlichen Abwasserkanal und der Grundstücksgrenze des jeweils angeschlossenen Grundstücks gehört in der Regel der Stadt Meerbusch. Die Leitung im öffentlichen Straßenraum fällt somit in die Zuständigkeit der Stadt und wird von der Stadt Meerbusch unterhalten. Ihre Zuständigkeit hört an Ihrer Grundstücksgrenze auf.
Was passiert, wenn die Zustands- und Funktionsprüfung nicht fristgerecht durchgeführt wird?
Wer seine Abwasserleitungen nicht in der festgelegten Frist auf Zustand und Funktionsfähigkeit prüfen lässt, handelt ordnungswidrig. Ordnungswidrigkeiten können je nach Schwere des Falles mit einer Geldbuße geahndet werden.
Muss ich als Grundstückseigentümer die Prüfung zahlen?
Ja. Der Grundstückseigentümer ist zuständig für seine privaten Entwässerungs-Anlagen und muss auch selbst den sachkundigen Dichtheitsprüfer beauftragen und bezahlen.
Zahlt meine Versicherung die Sanierung der Abwasseranlage?
Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Wohngebäudeversicherung bei Schäden an den Leitungen. Das setzt zunächst voraus, dass die Police solche Leistungen beinhaltet. Außerdem sind in der Regel nur Schäden abgedeckt, die durch äußere Einflüsse entstanden sind (wie Risse, Scherben und Einbrüche), nicht aber altersbedingte, baulich bedingte oder betriebsbedingte Schäden (wie Korrosion, undichte Rohrverbindungen, fehlende Dichtungen, Wurzeleinwuchs, Unterbögen, Verstopfungen, Verkrustungen).
Wenn mir an der Haustür eine billige Zustands- und Funktionsprüfung angeboten wird, was soll ich tun?
Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen und beauftragen Sie nicht zu schnell. Die Inspektion und Sanierung der Grundstücksentwässerungsanlagen bietet für Inspektions- und Sanierungsfirmen ein sehr großes Auftragspotential. Die meisten dieser Firmen sind sicher seriöse Dienstleister, aber -wie in allen Branchen - gibt es auch hier schwarze Schafe!
Beachten Sie:
- Die Sachkundigen sind niemals im Auftrag der Stadt Meerbusch unterwegs! Entsprechende Behauptungen sind unseriös und treffen nicht zu!
- Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen und beauftragen Sie nicht zu schnell.
- Prüfen Sie vor der Beauftragung, ob es sich um einen „Zertifizierten Sachkundigen zur Zustands- und Funktionsprüfung" handelt. Im Zweifelsfall fragen Sie bei der Stadt nach.
- Lassen Sie die Prüfung unabhängig von einer Sanierung machen.
- Holen Sie zur Sanierung mehrere Angebote ein.
- Es gibt keinen Zeitdruck für die Sanierung.
Wie können Kosten eingespart werden?
Dass jeder Grundstückseigentümer seine privaten Grundstücksentwässerungsanlagen auf Dichtheit prüfen und ggf. auch sanieren lassen muss, ist gesetzlich vorgeschrieben. Daher ist es sinnvoll, sich frühzeitig zu überlegen, wie die Kosten so niedrig wie möglich zu halten sind, z.B. durch:
Abstimmung einer Sanierung der Grundstücksentwässerung mit Baumaßnahmen auf dem Grundstück oder im Haus.
Eigenleistung (nur sehr bedingt möglich). Hierbei ist zu beachten, dass unsachgemäß durchgeführte Arbeiten zu späteren hohen Folgekosten führen können. Die Zustands- und Funktionsprüfung ist in jedem Fall nur von einem zertifizierten Sachkundigen durchzuführen.
Prüfung des Versicherungsschutzes. Die Kosten für die Zustands- und Funktionsprüfung sind über eine Versicherung nicht abgedeckt, da es sich ja nicht um einen Schaden, sondern um eine gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung handelt. Das gleiche gilt für Berater- und Gutachterkosten. Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Wohngebäudeversicherung bei Schäden an den Leitungen.
Zusammenschluss mit Nachbarn, um durch ein größeres Auftragsvolumen bessere Preise zu erzielen.
Vorbereitung der Maßnahmen z.B. durch Beschaffung von Planunterlagen. Die Freilegung von Revisionsöffnungen im Haus und auf dem Grundstück spart Zeit und Geld.
Sie haben noch Fragen?
Sie möchten sich zum Thema Zustands- und Funktionsprüfung und Dichtheitsbescheinigung näher informieren? Selbstverständlich sind wir auch persönlich für Sie da und beantworten Ihnen alle Fragen zum Thema Zustands- und Funktionsprüfung und Dichtheitsbescheinigung.
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Zuständige Einrichtungen
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Stadtentwässerung
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- Wittenberger Straße 21
- 40668 Meerbusch
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02150 916-175
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E-Mail: joachim.beumer@meerbusch.de
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