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Entwässerung - Kontrollschacht an der Grundstücksgrenze
Beschreibung
Kontrollschächte sind nach § 11 Abs. 3 der Entwässerungssatzung der Stadt Meerbusch an der Grundstücksgrenze einzubauen.
Der Kontrollschacht mit einem Durchmesser von 1,00 m ist ein Bauwerk für erdverlegte Abwasserleitungen und -kanäle, der dem Einsteigen von Personen (Einsteigschacht) dient und der eine oder mehrere der folgenden Aufgaben haben kann. Be- und Entlüftung der Entwässerungsanlage. Zugang zur Kontrolle, Wartung und Reinigung on Leitungsabschnitten. Zusammenführen von Grundleitungen. Aufnahme von Richtungs- und Querschnittsänderungen. Kontrolle des eingeleiteten Abwassers.
Vorwiegend werden Fertigteilschächte aus Beton eingebaut. Darüber hinaus können auch Fertigteilschächte aus den Materialien Polymerbeton und Steinzeug sowie Kunststoffen wie Polyethylen (PE-HD), Polyvinylchlorid (PVC) oder Polypropylen (PP) eingebaut werden.
Zuständige Einrichtungen
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Stadtentwässerung
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- Wittenberger Straße 21
- 40668 Meerbusch
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02150 916-175
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E-Mail: joachim.beumer@meerbusch.de
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