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Entwässerung - Kontrollschacht an der Grundstücksgrenze

Beschreibung

Kontrollschächte sind nach § 11 Abs. 3 der Entwässerungssatzung der Stadt Meerbusch an der Grundstücksgrenze einzubauen.

Der Kontrollschacht mit einem Durchmesser von 1,00 m ist ein Bauwerk für erdverlegte Abwasserleitungen und -kanäle, der dem Einsteigen von Personen (Einsteigschacht) dient und der eine oder mehrere der folgenden Aufgaben haben kann. Be- und Entlüftung der Entwässerungsanlage. Zugang zur Kontrolle, Wartung und Reinigung on Leitungsabschnitten. Zusammenführen von Grundleitungen. Aufnahme von Richtungs- und Querschnittsänderungen. Kontrolle des eingeleiteten Abwassers.

Vorwiegend werden Fertigteilschächte aus Beton eingebaut. Darüber hinaus können auch Fertigteilschächte aus den Materialien Polymerbeton und Steinzeug sowie Kunststoffen wie Polyethylen (PE-HD), Polyvinylchlorid (PVC) oder Polypropylen (PP) eingebaut werden.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen