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Familienbuch

Beschreibung

Das Familienbuch ist ein in Karteiform geführtes Personenstandsbuch, das vom 1.1.1958 bis zum 31.12.2008 für in Deutschland geschlossene Ehen automatisch, für Auslandsehen von Deutschen auf Antrag angelegt wurde. Im Familienbuch waren alle Beurkundungen einer Familie zusammengefasst. Es wurde zunächst beim Standesamt des Wohnsitzes geführt.

Der Gesetzgeber hat das Familienbuch zum 1.1.2009 abgeschafft. Alle Familienbucher wurden an die Standesämter der Eheschließungsorte zurückgegeben. Sie werden dort als Heiratsregister weitergeführt.

Urkunden über die Ehe können jetzt nur noch beim Standesamt der Eheschließung ausgestellt werden, Urkunden der Kinder nur noch beim Standesamt des Geburtsortes. Auf Antrag angelegte Familienbücher befinden sich beim Standesamt des Ortes, an dem die Ehegatten zum Stichtag 24.02.2007 gemeinsam gemeldet waren (bzw. vor dem Stichtag zuletzt gemeinsam gemeldet waren).

Nicht verwechseln:

Das Familienbuch ist ein amtliches Personenstandsbuch und wird beim Standesamt geführt. Sie dürfen es nicht mit dem "Stammbuch der Familie" verwechseln, in dem Sie selbst Ihre Personenstandsurkunden sammeln und aufbewahren.

Zuständige Einrichtungen