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Dienstleistungsinformationen
Fußgängerzone, Ausnahmegenehmigung zum Befahren
Sie müssen aus wichtigem Grund mit Ihrem PKW / LKW die Fußgängerzone befahren?
Hierzu benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung.
Voraussetzung:
Es handelt sich um Geld- und Werttransporte oder Apothekenschnelldienste und die Banken bzw. Apotheken haben keine rückwärtige Zufahrt.
Eine Einzelgenehmigung für maximal eine Woche ist außerdem für die Durchführung von Umzügen möglich.
- Einen ausgefüllten Antrag (siehe Antragsformular).
Der Antrag sollte möglichst 14 Tage vor Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche vorliegen.
- 30,00 - 180,00 €
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtung
- Planung und Bau
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- Wittenberger Straße 21
- 40668 Meerbusch
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Zuständige Kontaktperson
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Profil: Link
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Telefon: 02150 916-264
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E-Mail: nico.kupschus@meerbusch.de
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