BIS: Suche und Detail

Fußgängerzone, Ausnahmegenehmigung zum Befahren

Beschreibung

Sie müssen aus wichtigem Grund mit Ihrem PKW / LKW die Fußgängerzone befahren?

Hierzu benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung.

Voraussetzung:

Es handelt sich um Geld- und Werttransporte oder Apothekenschnelldienste und die Banken bzw. Apotheken haben keine rückwärtige Zufahrt.
Eine Einzelgenehmigung für maximal eine Woche ist außerdem für die Durchführung von Umzügen möglich.

  • Einen ausgefüllten Antrag (siehe Antragsformular).

Der Antrag sollte möglichst 14 Tage vor Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche vorliegen.

  • 30,00 - 180,00 €

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen