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Dienstleistungsinformationen
einmalige Gaststättenerlaubnis (aus besonderem Anlass)
Wenn Sie zu einem besonderen, aktuellen Anlass alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle gegen Bezahlung anbieten, benötigen Sie dafür eine einmalige Gaststättenerlaubnis, genannt Gestattung.
Eine Gestattung kann etwa für ein Schützenfest, ein Pfarrfest, eine Einweihung oder ein Jubiläum erteilt werden.
Bitte reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Angaben spätestens drei Wochen vor der Veranstaltung ein.
Ein formloser schriftlicher Antrag ist ausreichend, sofern er folgende Angaben enthält:
- Name und Vorname des Antragstellers,
- Art, Ort und Datum der Veranstaltung,
- Größe des Standes, Saales oder Festzeltes,
- Art der Getränke.
Alternativ kann der beigefügte Vordruck verwendet werden.
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Zuständige Einrichtung
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
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- Wittenberger Straße 21
- 40668 Meerbusch
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Zuständige Kontaktperson
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Profil: Link
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Telefon: 02150 916-138
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E-Mail: natalie.meissner@meerbusch.de
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