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Gestaltungssatzung
Beschreibung
Gestaltungssatzungen sind örtliche Bauvorschriften – im allgemeinen in Ergänzung eines Bebauungsplanes – an die äußere Baugestaltung und sprechen in erster Linie das städtebauliche Erscheinungsbild an, mit dem Ziel der Bewahrung der orts- und regionaltypischen Bauformen, Maßstäblichkeiten und Materialien. Gestaltungssatzungen dienen darüber hinaus der Förderung der Baukultur. Sie werden aufgrund des § 86 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen erlassen.Die Stadt Meerbusch hält ihre Gestaltungssatzungen zur Einsichtnahme für die Bürgerschaft im Technischen Rathaus in Lank-Latum bereit. Während der Sprechzeiten und nach Terminvereinbarung stehen der Bürgerschaft die Mitarbeiter für die Beratung und Auskunft über das Stadtbau- und Planungsrecht zur Verfügung.
für Kopien und Plots
Zuständige Einrichtungen
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Stadtplanung und Bauordnung
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- Wittenberger Straße 21
- 40668 Meerbusch
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