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Grundwassereinleitung in den öffentlichen Kanal

Beschreibung

Grundwassereinleitung in den öffentlichen Kanal

Sie errichten einen Neubau, Anbau oder eine Erweiterung. Damit Sie einen wasserdichten Keller errichten können, müssen Sie vorübergehend Grundwasser abpumpen.

Hier sind wir mit Rat und Tat für Sie da. Wir finden eine Möglichkeit das Grundwasser vorübergehend zu senken. Sei es den passenden Vorfluter (Bach, Gewässer) zu finden, eine Versickerung über Schluckbrunnen, oder das Grundwasser über die städtische Kanalisation abzuleiten. Zusätzliche Kosten entstehen Ihnen in allen Fällen.

Die vorübergehende Einleitung von Grundwasser in die öffentliche Abwasseranlage ist nach dem Merkblatt der Stadt Meerbusch durchzuführen.

Wer erteilt die Erlaubnis zur Grundwasserentnahme?

Die Erlaubnis zur Grundwasserentnahme erteilt der Rhein-Kreis-Neuss

Wer erteilt Auskunft über Grundwasserstände?

Seit dem 1.1.2008 ist das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) für die Auskünfte zu den Grundwasserständen (wie z.B. ein Kellerbau, Regenwasserversickerung,
Brunnen für die private Gartenbewässerung) zuständig!

Anschrift:
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
( LANUV )
Postfach 10 10 52
45610 Recklinghausen

Ansprechpartner ist:
Herr Günther Tel.: 0211/ 1590 2150
Fax: 0211/ 1590 2176
grundwasserstand(at)lanuv.nrw.de

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen