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Jugendschutz
Beschreibung
Kinder und Jugendliche sollen ohne Gefahren für ihr leibliches Wohl und ihre seelische Entwicklung aufwachsen und vor negativen Einflüssen geschützt werden. Dies ist u.a. Aufgabe des Jugendschutzes. Die Mitarbeiter kümmern sich um die Einhaltung der entsprechenden Gesetze und sind für alle Kinder, Jugendlichen und Eltern Ansprechpartner. Es geht dabei beispielsweise um die Themen "Sucht und Drogen", "Jugendarbeitsschutz" oder "Gewalt". Der Jugendschutz gliedert sich in drei wesentliche Bereiche: den "strukturellen", "gesetzlichen" und "erzieherischen" Jugendschutz. Der "strukturelle" Jugendschutz schafft positive Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche, damit sie sich gedeihlich entwickeln können und möglichst wenigen schädlichen Einflüssen ausgesetzt sind. Der "gesetzliche" Jugendschutz wird in erster Linie durch die Polizei und die Ordnungsbehörden sichergestellt. Die Jugendhilfe ist aufgrund ihres Auftrages für den "erzieherischen" Jugendschutz zuständig; ein gemeinsames Vorgehen im Bereich des gesetzlichen Jugendschutzes ist jedoch sinnvoll und wird in Meerbusch aktiv praktiziert.
Zuständige Einrichtungen
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Jugendarbeit / Jugendschutz / Frühe Hilfen
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- Bommershöfer Weg 2-8
- 40670 Meerbusch
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02159 916-319
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E-Mail: jochen.tscheschlog@meerbusch.de
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