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Kanalanschlussbeiträge

Beschreibung

Kanalanschlussbeiträge werden erhoben für Grundstücke, die an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind oder angeschlossen werden können und Bauland sind.
Grundlage hierfür sind das Kommunalabgabengesetzt Nordrhein-Westfalen und die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Meerbusch.
Der Kanalanschlussbeitrag wird für jedes Grundstück nur einmal erhoben.

Fragen zu Kanalanschlussbeiträgen beantworten die nebenstehenden Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen