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Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung

Beschreibung

Im Zuge der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union werden regelmäßig alle fünf Jahre Lärmkarten erstellt. Hiermit wird die Lärmbelastung europaweit einheitlich abgebildet und die Grundlage für Aktionspläne gegen die Lärmbelastung gebildet.

Die Kartierung umfasste außerhalb der Ballungsräume nur folgende Lärmquellen:

  • Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen) mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Fahrzeugen pro Jahr,
  • Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30 000 Zügen pro Jahr,
  • Großflughäfen.

Alle Rechtsgrundlagen und Hintergrundinformationen finden Sie in den Internetangeboten des Landesumweltamtes und des Eisenbahnbundesamtes. Über Kartenviewer, die weiter unten verlinkt sind, können Sie sich alle Kartierungsergebnisse detailliert anzeigen lassen.

Aufgrund der Ergebnisse der Lärmkartierung war es erforderlich, einen fortgeschriebenen Lärmaktionsplan zu erstellen. Der zuständige Bau- und Umweltausschuss hatte in der Sitzung am 19. September 2018 den Entwurf eines neuen Lärmaktionsplans beschlossen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte vom 20. September bis 18. Oktober 2018. Über Bedenken und Anregungen hat der Bau- und Umweltausschusses am 7. November 2018 beraten und entschieden.

Am 13. Dezember 2018 hat der Rat den fortgeschriebenen Lärmaktionsplan beschlossen. Den Lärmaktionsplan können Sie weiter unten als PDF-Datei herunterladen.

Ergänzend hat die Stadt Meerbusch ein Gutachten in Auftrag gegeben, das auch bisher nicht kartierte Kreis- und Gemeindestraßen berücksichtigt und die Lärmschwerpunkte ermittelt. Hierbei wurde die Summenwirkung aus verschiedenen Verkehrsarten berücksichtigt. Wegen des gegenüber dem Straßenlärm höheren Belästigungsgrades des Fluglärms erfolgte außerdem eine wirkungsbezogene Summation und eine Darstellung der Lärmbetroffenheiten. Dieses externe Gutachten steht weiter unten zum Download bereit.

Weiterführende Informationen zur Lärmkartierung finden Sie unter den beigefügten Links.