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Öffentlich-Rechtliche Namensänderung

Beschreibung

Der Vor- und Familienname dient zur Identifikation einer Person in behördlichen Registern, im Rechtsverkehr sowie im privaten Gebrauch. Daher kommt nur in bestimmten Fällen eine Änderung in Betracht, z.B. bei der Eheschließung.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der öffentlich-rechtlichen Namensänderung nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen. Diese Möglichkeit ist die Ausnahme und dient dazu, im Einzelfall mit dem bisherigen Namen verbundene Behinderungen zu beseitigen.

Gründe für die Namensänderung

Nach den Grundsätzen des deutschen Namensrechts steht der Name einer Person grundsätzlich nicht zur freien Verfügung des Namensträgers. Deshalb darf ein Familien­name oder Vorname nur dann geändert werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt.

Ein wichtiger Grund, der eine Namens­änderung rechtfertigen könnte, liegt dann vor, wenn das persönliche Interesse des Antrag­stellers an der Änderung seines Namens gegenüber den Grund­sätzen der Namens­führung überwiegt. Hierzu gehören neben der Ordnungsfunktion des Namens und den sicherheits­rechtlichen Interessen auch die Identifikations­funktion des Namens.

Falls Sie den Wunsch haben, Ihren Vor- oder Familiennamen zu ändern, lassen Sie sich vor Antragstellung zwingend von einem zuständigen Sachbearbeiter beim Rhein-Kreis Neuss beraten.Den Antrag  für eine Namensänderung können Sie ausschließlich bei der Kreisverwaltung stellen.

Ansprechpartner

Rhein Kreis Neuss
- Ordnungsamt –
Auf der Schanze
41515 Grevenbroich
Email: info(at)rhein-kreis-neuss.de

Tipp: Informieren Sie sich frühzeitig bei der zuständigen Stelle des Rhein-Kreis Neuss, welche Unterlagen Sie in Ihrem Fall vorlegen müssen.

Die tatsächliche Gebühr hängt vom Verwaltungsaufwand und der Bedeutung der Namensänderung für Sie ab. 

Wichtig zu Wissen: Wenn Sie den Antrag zurücknehmen oder die zuständige Stelle ihn ablehnt fällt ebenfalls einen Gebühr an.