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Parken - Datenschutzhinweise für mobiles Bezahlen

Beschreibung

Datenschutzrechtliche Informationen nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Meerbusch im Zusammenhang mit der Kontrolle von Parkvorgängen durch Überwachung der Parkzeit/Entrichtung der Parkgebühren durch die Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Meerbusch zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des ruhenden Straßenverkehrs aufgrund der zur Verfügung stehenden Möglichkeit zur digitalen Bezahlung von Parkgebühren („Handyparken“) auf öffentlichen Stellflächen.

1. Verantwortliche/r für die Datenverarbeitung

Verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in o. g. Angelegenheit ist:

Stadt Meerbusch
Der Bürgermeister
Fachbereich 1
Abteilungsleitung
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Wittenbergerstr. 21
40668 Meerbusch
02132/916-159
Arnd.Roemmler(at)meerbusch.de

2. Datenschutzbeauftragte

Die Datenschutzbeauftragte der Stadt Meerbusch
Dorfstraße 20
40667 Meerbusch
Tel. 02132/916-418
datenschutz(at)meerbusch.de

3. Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Ihre personenbezogenen Daten (alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, vgl. Art. 4 Nr. 1 Datenschutz-Grundverordnung) werden nur verarbeitet, soweit die Verarbeitung zur Wahrung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung hoheitlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde (Art. 6 Abs. 1 lit. e und Abs. 3 lit. b Datenschutz-Grundverordnung).

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten betrifft die hoheitliche Pflicht zur Überwachung der Parkzeit/Entrichtung der Parkgebühren des öffentlichen Parkraums zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch die Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Meerbusch im Bereich des ruhenden Verkehrs gemäß Straßenverkehrsgesetz (StVG), Straßenverkehrsordnung (StVO) und Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)

Darüber hinaus ist gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a) Datenschutz Grundverordnung eine
Datenverarbeitung auch zulässig, wenn Sie Ihre Einwilligung erteilt haben.

4. Kategorien personenbezogener Daten

Folgende personenbezogenen Daten werden durch den Verantwortlichen verarbeitet:
Kfz-Kennzeichen, Parkzone, Parkbeginn, Parkende

5. Dauer der Speicherung

Eine Speicherung der personenbezogenen Daten erfolgt nur für den Fall, dass sich an die Kontrolle des Parkvorgangs ein Ordnungswidrigkeitsverfahren anschließen sollte. Die Daten werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gespeichert, das heißt, dass Daten
nur so lange verarbeitet und gespeichert werden, wie es für die Erfüllung der entsprechenden
Aufgabe erforderlich ist.

6. Betroffenenrechte

Sie haben das Recht, von der Stadt Meerbusch eine Bestätigung zu verlangen, ob personenbezogene Daten, die Sie betreffen, verarbeitet werden.

Liegt eine solche Verarbeitung vor, kann auf Antrag Auskunft über alle verarbeiteten Daten verlangt werden (Art. 15 DSGVO).

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zudem folgende Rechte zu:

  • Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Art. 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Art. 17 DSGVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 18 DSGVO)
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 21 DSGVO)
  • Beschwerderecht: Sie haben nach Art. 77 DSGVO das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.

7. Aufsichtsbehörde

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf
Telefon 0211/38424-0
Fax 0211/38424-10
E-Mail: poststelle(at)ldi.nrw.de
Internet: www.ldi.nrw.de

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen