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Parkerleichterung für Schwerbehinderte

Beschreibung

Sie sind schwerbehindert und wollen eine Parkerleichterung beantragen ?

Hierzu benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung: Parkerleichterung für Schwerbehinderte.

Nach Antragstellung erfolgt eine Prüfung durch den Fachbereich 5 und bei berechtigtem Anspruch die Ausstellung der Genehmigung.

Falls möglich, wird die Ausnahmegenehmigung sofort ausgestellt, ansonsten erfolgt nach maximal 14 Tagen die Zustellung mit der Post.

  • Einen mit Ihren Angaben ausgefüllten Antrag
  • Schwerbehindertenausweis mit Vermerk "aG" oder "Bl"
  • 1 Passbild

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen