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Ratenzahlung (bei Erschließungs-, Staßenausbau- oder Kanalanschlussbeiträgen)

Beschreibung

Sie möchten einen Antrag auf Ratenzahlung von Erschließung- Straßenausbau oder Kanalanschlußbeiträgen stellen?

Es müssen Nachweise über die Vermögenslage und die Nichtgewährung von Krediten erbracht werden, außerdem muss eine ausführliche Stundungsbegründung vogelegt werden. Erforderlich sind weiterhin Angaben über den Zahlungsszeitraum sowie die Tilgungsleistung.

Eine Ratenzahlung erfolgt nur auf Antragstellung. Dem Antragsteller wird ein Formular zugesandt bzw. ausgehändigt, auf dem die vorzulegenden Nachweise aufgelistet sind.

Nach Vorliegen der Nachweise wird über den Antrag entschieden. Die Gewährung bzw. Ablehnung wird per Bescheid zugesandt.

  • Nachweis der Hausbank über Nichtgewährung von Krediten
  • Nachweis über die Vermögenslage (Einkünfte und Belastungen)
  • Weiter erforderliche Unterlagen bitte mit dem zuständigen Sachbearbeiter abstimmen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen