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Rechtsangelegenheiten

Beschreibung

Bei rechtlich schwierigen Angelegenheiten der Stadt Meerbusch wird der Servicebereich Recht von den anderen Fach- und Servicebereichen oder Gemeindeorganen (Bürgermeisterin, Rat der Gemeinde, Dezernenten) hinzugezogen.

Vom Service Recht werden auch die Prozesse für oder gegen die Stadt Meerbusch oder die Bürgermeisterin als Behörde betreut und die Termine vor den jeweiligen Gerichten (u.a. Verwaltungs-, Sozial-, Arbeits-sowie Amtsgerichten) wahrgenommen.

Auch in rechtsförmlichen Verwaltungsverfahren (Fachplanungsverfahren, Planfeststellungsverfahren), bei denen die Stadt als Vorhabenträger, Träger öffentlicher Belange oder Betroffene beteiligt ist, werden die Fachbereiche juristisch unterstützt oder die Stadt bei wichtigen Terminen vertreten. Bei der rechtlichen Gestaltung von Ortsrecht, von wichtigen Verträgen oder komplexen Verwaltungsakten wirkt der Service Recht ebenfalls mit.

Außerdem obliegt dem Service Recht die rechtssichere Bearbeitung von Schadensersatzansprüchen gegenüber der Stadt und von städtischen Ersatzforderungen.

Eine allgemeine Rechtsberatung für den Bürger kann durch den Servicebereich nicht erbracht werden. Diese bleibt nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) und anderen gesetzlichen Regelungen ausschließlich bestimmten Personen (z.B. Rechtsanwälten) vorbehalten.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen