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Rentenanträge, Rentenberatung und Kontenklärung

Beschreibung

Rentenanträge gemäß Sozialgesetzbuch VI.

Rentenanträge und die Anträge zur Kontenklärung werden nach Terminvereinbarung zusammen mit dem Bürger aufgenommen. Sämtliche Anträge und Unterlagen werden an den Rentenversicherungsträger weitergeleitet. Von dort erhält der/die Versicherte weitere Nachricht.

Die Termine für die Rentenantragstellung werden normalerweise innerhalb von ein bis zwei Wochen vergeben. Es wird empfohlen, etwa 4 Monate vor dem Rentenbeginn den Antrag zu stellen.

Die Rentenberatung und Kontenklärung erfolgt sofort, die Wartezeiten sind abhängig von der Besucherzahl.

Bitte beachten Sie: Da es 14 verschiedene Rentenarten gibt, ist es leider an dieser Stelle nicht möglich, alle notwendigen Unterlagen aufzulisten. Bitte setzen Sie sich daher telefonisch mit den zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen