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Rentenanträge, Rentenberatung und Kontenklärung

Beschreibung

Rentenanträge gemäß Sozialgesetzbuch VI.

Die Vorgehensweise bei Rentenanträgen und Anträgen zur Kontenklärung werden nach telefonischer oder elektronischer (per E-Mail) Kontaktaufnahme mit der versicherten Person besprochen.

Es wird empfohlen, etwa 3 Monate vor Rentenbeginn den Antrag zu stellen.

Eine vorherige Kontaktaufnahme (telefonisch oder elektronisch) ist erforderlich, damit die Vorgehensweise individuell besprochen werden kann und die einzureichenden Unterlagen erörtert werden können.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass hier aus v.g. Grund keine Unterlagenliste erscheint.

Die Bearbeitung des Rentenantrages und der sonstigen rentenrechtlichen Anträge erfolgt beim jeweiligen Rentenversicherungsträger, so dass keine Auskünfte über den Verfahrensstand und die Verfahrensdauer beim Rentenversicherungsträger gegeben werden können.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen