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Schwer- und Großraumtransporte

Beschreibung

Sie müssen einen Transport mit Ladungen mit Überlänge, -höhe und/oder -breite durchführen?

Ausnahmegenehmigung zur Durchführung von Schwer- und Großraumtransporten bzw. Transporte mit Ladungen mit Überlänge, -höhe und/oder -breite gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 5 Straßenverkehrsordnung (Ausnahme von den Vorschriften des § 18 Abs. 1 Satz 2 und § 22 Abs. 2 - 4 StVO).

Notwendig ist die genaue Beschreibung der Fahrtstrecke bei Transporten, die folgende Maße überschreiten:

  • Höhe 4,00 Meter
  • Breite 3,00 Meter
  • Länge 22,00 Meter
  • Hinausragen der Ladung nach hinten 4,00 Meter
  • Hinausragen der Ladung über die letzte Achse 5,00 Meter
  • Hinausragen der Ladung nach vorne 1,00 Meter

Sie müssen einen Schwer- und Großraumtransport durchführen?

Nach Antragstellung erfolgt die Prüfung, ob eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 StVO oder eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO erforderlich ist.

Falls eine Erlaubnis nach § 29 StVO notwendig ist, wenden Sie sich bitte an den Rhein-Kreis Neuss oder stellen den Antrag direkt über das VEMAGS-Verfahren.

Falls eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 1 StVO ausreicht, erfolgt eine Prüfung des Antrages. Für den Fall, dass die oben genannten Maße überschritten werden, erfolgt eine Anhörung der Straßenbaulastträger. Falls keine Bedenken gegen die Erteilung der Genehmigung bestehen, wird diese erteilt. Sofern die oben genannten Maße nicht überschritten werden, ist keine Anhörung erforderlich.

Die Bearbeitungsdauer beträgt zwischen drei (ohne Anhörung) und 14 Tagen (mit Anhörung), die Gebühren richten sich nach Zielgebiet und Geltungsdauer der Genehmigung.

20,00 - 175,00 €

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen