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Sorgeerklärung

Beschreibung

Bei Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, hat die Mutter das alleinige Sorgerecht. Es besteht die Möglichkeit, dass die elterliche Sorge für das Kind gemeinsam ausgeübt wird, wenn eine übereinstimmende Sorgeerklärung beider Elternteile in besonderer Form vor dem Urkundsbeamten abgegeben wird. Die Beurkundung kann schon vor Geburt erfolgen und ist beim Jugendamt kostenlos. Eine einmal abgegebene Sorgeerklärung ist nicht widerrufbar und kann nur durch die Entscheidung des Familiengerichts geändert werden. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Bereich.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen