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Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Beschreibung
Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird unter Umständen benötigt, um die Solvenz oder die Gewerbezuverlässigkeit zu bescheinigen, und kann für die Gewerbeanmeldung erforderlich sein.
Der Antragsteller erhält eine Bescheinigung über das Erfüllen seiner kommunalen Zahlungsverpflichtungen, d.h. eine Bestätigung, dass seitens der Stadt Meerbusch keine rückständigen Forderungen bestehen.
alls Bevollmächtigter: Vollmacht und Personalausweis
Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa eine Woche zur Klärung der finanziellen Zuverlässigkeit und Fertigung der Bescheinigung.
Es dürfen keinerlei offene Forderungen der Stadt Meerbusch gegen den Antragsteller bzw. Bescheinigungsinhaber bestehen.
Der Antrag kann persönlich oder schriftlich gestellt werden.
- 25 Euro
Zuständige Einrichtungen
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Finanzbuchhaltung
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- Hochstraße 1
- 40670 Meerbusch
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02159 916-432
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E-Mail: alexander.birk@meerbusch.de
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