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Unterhaltsangelegenheiten

Beschreibung

Das Jugendamt berät und unterstützt alleinerziehende Mütter und Väter in Fragen der elterlichen Sorge, ist behilflich bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen und gibt Rechtshilfe. Sollte eine gerichtliche Durchsetzung der Unterhaltsansprüche notwendig werden oder eine dauerhafte Unterstützung in der Unterhaltangelegenheit gewünscht werden, kann eine kostenlose Beistandschaft beantragt werden.

Beratung und Unterstützung erhalten ebenfalls junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres sowie der alleinerziehende Elternteil hinsichtlich des eigenen Unterhaltsanspruches gem. § 1615 l BGB, wegen der Betreuung eines Kleinkindes.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die nebenstehenden Kontaktpersonen:

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen