Suche
Vaterschaftsanerkennungen
Beschreibung
Zu einem Kind einer nicht verheirateten Mutter kann der Vater die Vaterschaft beim Standesamt oder beim Jugendamt anerkennen. Das Gleiche ist möglich, wenn die Mutter noch mit einem Mann verheiratet ist, der nicht Vater des Kindes ist und das Kind nach Anhängigkeit des Scheidungsverfahrens geboren wird. Die Anerkennung ist schon vor der Geburt des Kindes möglich. Das Standesamt informiert Sie gerne über die Einzelheiten und die vorzulegenden Unterlagen.
Zuständige Einrichtungen
-
Standesamt
-
- Alter Kirchweg 57
- 40667 Meerbusch
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Profil: Link
-
Telefon: 02132 916-7425
-
E-Mail: simone.koestermenke@meerbusch.de
-