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Wasserzwischenzähler
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Beschreibung
Sie möchten die Schmutzwassergebühr für Ihre Gartenbewässerung einsparen?
Hier besteht die Möglichkeit, für von den Stadtwerken bezogenes Frischwasser, welches nicht in den öffentlichen Kanal eingeleitet wird (Gartengießwasser), die Schmutzwassergebühr einzusparen.
Um diese Wassermenge nachzuweisen (die Nachweispflicht liegt beim Bürger), bedarf es des Einbaus eines separaten Wasserzwischenzählers.
Bitte beachten Sie: Eine Verrechnung mit dem bereits vorhandenen Trinkwasserzähler kann nur erfolgen, wenn beide Zähler den gleichen Rechnungsempfänger haben. Zur Beauftragung des Wasserzwischenzählers müssen Sie also der Rechnungsempfänger der Abrechnung Trinkwasser sein.
Folgende Schritte sind zu beachten
- Vor der Erstinstallation eines Wasserzwischenzählers muss vom Fachinstallateur der notwendige Wasserzählerbügel mit zwei Absperrventilen (einer davon mit Rückflussverhinderer) installiert werden (siehe Merkblatt Wasserzwischenzähler Anlage 3)
- Anschließend muss die Installation mit dem Formblatt „Inbetriebsetzungsauftrag Wasserzwischenzähler (Gartenbewässerung)", dem Nachweisformular „Installation eines Wasserzwischenzählers“ und einer Kopie der Konzession des Installateurunternehmens bei der Stadtwerke Meerbusch GmbH angezeigt werden (unter planung-ha(at)stm-stw.de).
Die Stadtwerke Meerbusch GmbH ist mit der Lieferung, dem Einbau und der Abrechnung des Zählers durch die Stadt Meerbusch beauftragt und setzt den geeichten Zähler. Nach Eingang des Inbetriebsetzungsauftrags setzt sich ein Mitarbeiter der Stadtwerke Meerbusch mit Ihnen zwecks Einbautermin in Verbindung.
Eine Jahresgebühr von derzeit 26,24 € und die Kosten für die Fachfirma (Installateur).