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Wiederkehrende Prüfung

Beschreibung

Bei bestimmten Sonderbauten wie z.B. bei Versammlungsstätten, Krankenhäusern, Verkaufsstätten, Großgaragen usw., hat die Bauaufsicht die Pflicht, diese in regelmäßigen Zeitabständen wiederkehrend zu prüfen. Dabei wird die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften sowie der Betriebsvorschriften überprüft. Es wird des Weiteren geprüft, ob die gegebenenfalls vorgeschriebene regelmäßige Überprüfung von bestimmten technischen Anlagen und Einrichtungen in den Gebäuden von Sachverständigen bzw. Sachkundigen durchgeführt worden ist.

Die Kontrollintervalle richten sich nach der Art der Nutzung und dem damit verbundenen Gefährdungsgrad.

Die Gebühren werden auf der Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW) ermittelt

Zuständige Einrichtungen