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Befahrung eines Wirtschaftsweges

Beschreibung

Sie müssen Wirtschaftwege / Feldwege u.ä. aus wichtigen Gründen ( z.B. Kontrolle von Brunnen, Luftmessung, tierärztliche Versorgung etc.) befahren ?

Hierzu benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung.

Falls möglich, wird die Ausnahmegenehmigung sofort ausgestellt, ansonsten erfolgt nach maximal 14 Tagen die Zustellung mit der Post.

Nach Antragstellung efolgt eine Prüfung durch die örtlich Straßenverkehrsbehörde und bei berechtigtem Anspruch die Ausstellung der Genehmigung. 

Die Gebühren richten sich nach Art und Geltungsdauer der Genehmigung.

  • 5,34 - 204,52 €

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen