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Wohnberechtigungsschein
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) können Sie in eine Wohnung ziehen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde. Ob Sie einen Wohnberechtigungschein bekommen können, hängt von der Höhe Ihres Einkommens ab. Hier geht es zum WBS - Chancenprüfer. Der Wohnberechtigungsschein gilt nur für das Bundesland, in dem er ausgestellt wurde. Ein WBS aus Meerbusch gilt somit für ganz Nordrhein-Westfalen. Die Ausstellung der Wohnberechtigungsscheine erfolgt im Fachbereich 22.
Öffnungszeiten
- Montag 9:00 bis 12:00 Uhr
- Mittwoch 9:00 bis 12:00 Uhr
- Donnerstag 13:30 bis 16:00 Uhr
Weitere Termine nur nach telefonischer Vereinbarung.
Telefonisch können Sie uns zu folgenden Zeiten erreichen:
- Montag bis Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr
- Montag bis Donnerstag 13:30 bis 16:00 Uhr
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Soziales / Wohnprobleme / Renten
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- Bommershöfer Weg 2-8
- 40670 Meerbusch
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02159 916-546
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E-Mail: johanna.vossen@meerbusch.de
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Profil: Link
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Telefon: 02159 916-174
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E-Mail: ulrike.bartelmus@meerbusch.de
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