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Wohnungsmängel

Beschreibung

Als Mieter von Wohnraum können Sie sich an uns wenden, wenn Ihre Wohnung erhebliche bauliche Mängel aufweist. Der bauliche Zustand Ihrer Wohnräume muss die Mindestanforderungen an erträgliche Wohnverhältnisse erfüllen. Hat sich beispielsweise bereits ein Schimmelpilz gebildet, der sich auf die Gesundheit negativ auswirken kann, dann sind diese Mindestanforderungen nicht mehr erfüllt. Eigentümer sind verpflichtet, Wohnraum zu erhalten und zu pflegen. Wird diese Pflicht nicht erfüllt, können wir zur Beseitigung der Mängel auffordern.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen