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Wohnungsvermittlung

Beschreibung

Die Wohnungsvermittlungsstelle ist neben den örtlichen Wohnungsbaugesellschaften eine weiter Anlaufstelle für wohnungssuchende Haushalte, die sich für eine öffentlich geförderte Wohnung interessieren. Für den Bezug einer solchen Wohnung ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich, der im Fachbereich 22 beantragt werden kann. Obwohl in der Regel das Auswahlrecht künftiger Mieter beim Vermieter liegt, können bei Erstbelegung oder für Wohnungen, für die ein Besetzungs-bzw. Benennungsrecht besteht, Vorschläge zur Besetzung durch die Wohnungsvermittlungsstelle vorgenommen werden. Zur Vermittlung einer solchen Wohnung, können Sie sich in der Wohnungsvermittlungsstelle registrieren lassen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen