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Bauvoranfrage und Vorbescheid

Beschreibung

Vor Einreichung des Bauantrages kann zu Fragen des Bauvorhabens ein rechtsverbindlicher Vorbescheid beantragt werden (Bauvoranfrage). Eine Bauvoranfrage beseitigt eventuelle Zweifel über die Zulässigkeit des Bauvorhabens. Die Beantragung empfiehlt sich immer dann, wenn vor Erwerb eines Baugrundstücks geklärt werden soll, ob das Grundstück auch wirklich den Vorstellungen entsprechend bebaut werden darf. Der Vorbescheid hat eine Gültigkeit von zwei Jahren und kann auf schriftlichen Antrag verlängert werden. Bitte beachten Sie außerdem, dass der Vorbescheid keine Baugenehmigung darstellt und somit nicht zum Baubeginn berechtigt.

Dem schriftlichen Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides sind die Bauvorlagen beizufügen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen des Bauvorhabens erforderlich sind, zumindest:

  • Antragsformular (2-fach)
  • Lageplan im Maßstab 1:500 oder beglaubigter Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte (2-fach)
  • zusätzliche Bauvorlagen, sofern sie für die durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen erforderlich sind, wie z.B. Baubeschreibung, Bauentwurfsskizze, Grundrisse, Ansichten, ... (2-fach)

Zuständige Einrichtungen