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Unterbringungen nach PsychKG

Beschreibung

Im Rahmen der Unterbringung nach PsychKG werden Personen, bei denen Anzeichen einer psychischen Krankheit oder Störung bestehen, zum Schutz eigener oder fremder Rechtsgüter in Gesundheitseinrichtungen untergebracht.

Psychische Krankheiten oder Störungen im Sinne des oben genannten Gesetzes sind behandlungsbedürftige Psychosen sowie andere behandlungsbedürftige psychische Störungen und Abhängigkeits- / Suchterkrankungen von vergleichbarer Schwere

Diese behördlich angeordnete Unterbringung erfolgt als Schutzmaßnahme, wenn eine akute Selbstgefährdung oder Gefährdung bedeutener Rechtsgüter anderer besteht.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen