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Kampfmitteluntersuchung - Antrag auf Luftbildauswertung

Kurzbeschreibung

Ein Antrag auf Luftbildauswertung kann nur im Zusammenhang mit Bauaktivitäten gestellt werden. Er ist immer dann zu stellen, wenn ein Bodeneingriff erfolgt. Die Anträge auf Flächenüberprüfung sind durch die örtliche Ordnungsbehörde (basierend auf § 1 Abs.1 OBG) beim Kampfmittelbeseitigungsdienst vorzulegen.

In den folgenden Fällen kann auf die Vorlage der Anträge an den Kampfmittelbeseitigungsdienst verzichtet werden:

  • Umnutzungen (Änderung des Nutzungszwecks ohne Veränderung des umbauten Raumes und ohne Bodeneingriffe) entsprechend der Feststellung der Bauaufsichtsbehörde
  • Abbrüche (Abbruch von Gebäuden und unterirdischen Anlagen, bei denen es zu keiner Ausweitung des zuvor umbauten Raumes kommt) entsprechend der Feststellung der Bauaufsichtsbehörde
  • Fahrbahndeckenerneuerungen entsprechend der Feststellung der Bauaufsichtsbehörde
  • Veräußerungen
  • Leitungen des ehemals offenen Verbaus (angelegt nach 1945 ohne Veränderung des Verlaufs oder der Verbreiterung oder Vertiefung).

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Antrag mit Anhang - siehe Downloads

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen