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Namenserklärung

Beschreibung

Beschreibung

Beim Standesamt gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie Sie Ihren Namen ändern können, zum Beispiel:

  • Ehegatten können einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen.
  • Nach der Auflösung der Ehe kann der frühere Name wiederangenommen werden.
  • Die Reihenfolge Ihrer Vornamen kann geändert werden.
  • Nach Ihrer Einbürgerung kann Ihr Name an das deutsche Recht angeglichen werden.

Wenn Sie Ihren Namen ändern wollen, wenden Sie sich bitte an das Standesamt. Für eine Namensänderung benötigen Sie einen Termin. Da in jedem Einzelfall unterschiedliche Gegebenheiten vorliegen, ist eine individuelle Beratung erforderlich.

Unter Umständen kann Ihr Name beim Standesamt nicht (mehr) geändert werden. Dann ist jedoch eventuell eine öffentlich-rechtliche Namensänderung aus besonderem Grund möglich. Für diese wenden Sie sich bitte an den Rhein-Kreis Neuss.

 

Grundgebühr für die Erklärung: 25,00 €

  • Bescheinigung über die Namensführung: 12,00 €
  • Neu ausgestellte Personenstandsurkunde: 14,00 €

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen