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Bauantrag und Baugenehmigung

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Beschreibung

Für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen ist grundsätzlich eine Baugenehmigung erforderlich, soweit das Vorhaben nicht genehmigungsfrei oder verfahrensfrei ist. Die Bauaufsicht der Stadt Meerbusch prüft Bauanträge und überwacht die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften.

Bauanträge digital einreichen

Bauanträge und Bauvoranfragen können bei der Stadt Meerbusch digital über das Bauportal.NRW eingereicht werden.

Seit dem 1. September 2026 ist die elektronische Antragstellung nach der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen grundsätzlich vorgesehen. Die Stadt Meerbusch nutzt hierfür den zentralen elektronischen Antragsprozess des Landes Nordrhein-Westfalen.

Über die Antragsassistenten des Bauportal.NRW können Sie

  • den entsprechenden Antrag online ausfüllen,
  • die erforderlichen Bauvorlagen und sonstigen Unterlagen elektronisch hochladen,
  • den Antrag unmittelbar an die zuständige Bauaufsichtsbehörde übermitteln und
  • sich über den Bearbeitungsstand informieren.

Durch die digitale Einreichung entfallen Postlaufzeiten. Auch die Beteiligung weiterer Fachstellen und Behörden kann vollständig digital erfolgen.

Bitte nutzen Sie für Bauanträge und Bauvoranfragen vorzugsweise den digitalen Antragsweg.

Für eine Übergangszeit nimmt die Stadt Meerbusch auch noch Anträge in Papierform entgegen. Diese werden nach Eingang digitalisiert und anschließend papierlos weiterbearbeitet.

Welche Unterlagen benötigt werden, richtet sich nach Art und Umfang des jeweiligen Bauvorhabens. Je nach Vorhaben können insbesondere erforderlich sein:

  • Bauzeichnungen, Grundrisse, Schnitte und Ansichten
  • Lageplan beziehungsweise amtlicher Lageplan
  • Baubeschreibung
  • bei gewerblichen oder besonderen Nutzungen eine Betriebsbeschreibung
  • Berechnungen zum Maß der baulichen Nutzung sowie weitere Flächen- und Raumberechnungen
  • Nachweise zu notwendigen Stellplätzen
  • bautechnische Nachweise und Bescheinigungen
  • gegebenenfalls weitere Fachgutachten und Nachweise
  • gegebenenfalls eine Vollmacht der Bauherrschaft

Bei der digitalen Antragstellung führt Sie der Antragsassistent des Bauportal.NRW durch das jeweilige Verfahren und informiert darüber, welche Angaben und Dokumente benötigt werden.

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