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Bauantrag und Baugenehmigung

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Beschreibung

Im Rahmen der Bestimmungen der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen erteilt die Bauaufsicht Genehmigungen für private und gewerbliche Vorhaben (z.B. für die Errichtung von Wohn- und Geschäftshäusern, für Nutzungsänderungen, Abbrüche u.a.m.) . Die Bauaufsicht überwacht die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften bei der Errichtung, der Änderung, dem Abbruch, der Nutzung, der Nutzungsänderung und der Instandhaltung von baulichen Anlagen. Ein Bauantrag ist mit allen erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) beim Bauaufsichtsamt einzureichen. Die vorgelegten Unterlagen werden auf Vollständigkeit und Brauchbarkeit überprüft. Erforderliche Stellungnahmen anderer Ämter und Dienststellen werden von der Bauaufsicht eingeholt. Bitte beachten Sie: Bauvorlagen für die Errichtung und Änderung von Gebäuden müssen von einem Entwurfsverfasser (Architekt) durch Unterschrift anerkannt sein. Welcher Sachbearbeiter für Ihr Objekt bzw. Ihren Wohnort zuständig ist, erfahren Sie bei der Bauaufsicht. Dort können Sie auch erfahren, welche der im Folgenden aufgeführten Unterlagen für Ihren Antrag erforderlich sind.

  • Amtlicher Lageplan
  • Bauantrag
  • Bauzeichnungen
  • Berechnung des Bruttorauminhaltes
  • Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung
  • Betriebsbeschreibung
  • Grundrisse und Ansichten (falls vorhanden)
  • Katasterplan oder Abzeichnung der Flurkarte
  • Lageplan
  • Nachweis ausreichender Stellplätze

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen